Die Antragsvordrucke zum automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren sind im Schreibwarenhandel oder ggf. bei Ihrem örtlichen Mahngericht erhältlich. Bitte achten Sie darauf, das Sie die aktuelle Fassung (derzeit 01.06.2010) erhalten und der Vordruck für das automatisierte Mahnverfahren (nicht das arbeitsgerichtliche) Mahnverfahren bestimmt ist.

Alle weiteren im Verfahren benötigten Vordrucke werden vom Amtsgericht im Laufe des Verfahrens automatisch mitgesandt.

Alternativ zur Antragstellung per Vordruck empfiehlt sich die Antragstellung als "Barcode-Antrag" über das Webportal www.online-mahnantrag.de