Das Mahnverfahren selbst führt zu keinerlei Eintragungen in Schuldverzeichnissen o.ä.. 

Eintragungen bei den Zentralen Vollstreckungsgerichten werden ausschließlich bei der Zwangsvollstreckung, z.B. durch die zuständigen Gerichtsvollzieher veranlasst (abgegebene Vermögensauskunft, verweigerte Abgabe der Vermögensauskunft).

Sofern in Verzeichnissen von Gläubigerschutzverbänden etc. dennoch Mahnverfahren vermerkt sind, wurde diese Eintragung nicht von einem Gericht, sondern einem angeschlossenen Gläubiger bewirkt, wie z.B. auch eine Bank einen bewilligten Kredit dorthin meldet. Bitte wenden Sie sich wegen solcher Eintragungen daher ausschließlich an die verzeichnisführende Stelle oder den jeweiligen Gläubiger.