Aufgrund des hohen Posteingangs kann die Mahnabteilung Ihnen leider keine Auskunft darüber geben, ob ein bestimmter Antrag in der Eingangspost enthalten ist. Die Mahnabteilung erhält täglich ca. 25.000 Anträge, Zustellungsurkunden oder sonstige Mitteilungen. Ob sich Ihr Schreiben darunter befindet, können wir beim besten Willen nicht ohne Hilfe unserer EDV feststellen. Ca. 2 bis 5 Arbeitstage nach Eingang sind die Schriftstücke in der EDV erfasst und zu Auskunftszwecken aufrufbar.