Sofern Sie ein Aktenzeichen erhalten haben, muss dieses unbedingt bei jedem Schreiben angegeben werden. Falls Sie ein Verfahren zurücknehmen oder die darin enthaltenen Daten ändern wollen, und Ihnen noch kein Aktenzeichen vorliegt, sollten Sie das Verfahren so genau wie möglich beschreiben (Anschriften aller Parteien), am besten fügen Sie dem nachgereichten Schriftstück eine Kopie oder ein Ausdruck der Daten Ihres Antrags bei.