Bei dem Amtsgericht Hagen sind zur Zeit 13 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher tätig.
Die Zuständigkeit der einzelnen Gerichtsvollzieher ergibt sich durch die hier gebildeten Gerichtsvollzieherbezirke. Für die Durchführung der Vollstreckung ist der Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Bezirk der Vollstreckungsschuldner wohnt. Bei Vollstreckungsaufträgen gegen Geschäftsleute ist, wenn sowohl in den Geschäftsräumen wie auch in der Wohnung vollstreckt werden soll, der Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Bezirk das Geschäftslokal liegt. Dieser Gerichtsvollzieher ist dann ebenfalls für die Vollstreckung in der Wohnung des Geschäftsmannes zuständig, unabhängig davon, in welchem Bezirk die Wohnung liegt.
Die genauen Zuständigkeitsregelungen sowie die für Zustellungen geltenden Sonderregelungen werden im Geschäftsverteilungsplan erläutert.
Name und Anschrift der konkret zuständigen Gerichtsvollzieher können Sie schnell und einfach über die Gerichtsvollzieherdatenbank ermitteln.