Mit der Verordnung zur Bestimmung des zentralen Vollstreckungsgerichts vom 7. November 2012 sind dem Amtsgericht Hagen die Aufgaben des Zentralen Vollstreckungsgerichts für Nordrhein-Westfalen nach § 802k Absatz 1 und § 882h Absatz 1 der Zivilprozessordnung zugewiesen worden. Nach einer intensiven Vorbereitungsphase hat das Zentrale Vollstreckungsgericht am 01.01.2013 den Betrieb aufgenommen.

Das Zentrale Vollstreckungsgericht ist in erster Linie für die Führung des Schuldnerverzeichnisses für das Land Nordrhein-Westfalen nach Inkrafttreten der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung zuständig. Es nimmt die auf elektronischem Wege von den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie den Vollstreckungsbehörden des Landes übermittelten Schuldnereinträge und Vermögensauskünfte entgegen und verwaltet diese. Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis nach neuem Recht werden jedoch ausschließlich über das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder unter www.vollstreckungsportal.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab erteilt.

Für die Führung des Schuldnerverzeichnisses nach der bis Ende 2012 gültigen Rechtslage sind nach wie vor die örtlichen Vollstreckungsgerichte zuständig.

Bitte beachten Sie, dass entsprechend der Übergangsregelung in § 39 Nr. 5 EGZPO die bisherigen Schuldnerverzeichnisse nach § 915 ZPO für eine Übergangszeit von maximal fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter fortgeführt werden. Eine Übernahme der Eintragungen aus dem Schuldnerverzeichnis nach altem Recht in das Schuldnerverzeichnis neuer Prägung erfolgt nicht. Während der Übergangszeit ist eine vollständige Information über die Kreditwürdigkeit einer Person daher nur zu erlangen, wenn sowohl das Schuldnerverzeichnis nach altem wie auch nach neuem Recht eingesehen wird.

Vollstreckungsaufträge sind nach wie vor an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des örtlichen Amtsgerichts zu richten.

Vordruck Löschungsantrag

  • Antrag auf vorzeitige Löschung PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Mit diesem Formular können Sie als eingetragener Schuldner oder als Gläubiger eine vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis NRW beantragen. Zuständig für die Löschung ist das Zentrale Vollstreckungsgericht in Hagen.