Amtsgericht Hagen

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Schiedspersonen

Die Aufgaben des Schiedsamtes



Die vorgerichtliche Streitschlichtung ist Deutschlands älteste Institution. Sie wurde vor über 170 Jahren ins Leben gerufen. Heute sind in 12 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland flächendeckend Schiedsmänner und Schiedsfrauen (Schiedspersonen) tätig. In Sachsen nennen sich die Schiedsmänner und Schiedsfrauen seit dem 01.01.2000 Friedensrichter und Friedensrichterinnen.

Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich, sind per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und absolut unparteiisch tätig. Die rechtssuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (wie Porto) zu zahlen. Für ca. 50,- € können die Parteien schon einen Vergleich schließen. Schiedspersonen können nur Vergleiche schließen, sie dürfen und können keine Urteile sprechen.

Die Zuständigkeit einer Schiedsperson richtet sich nach dem Wohnort des Antragsgegners.




Weitere Auskünfte erhalten Sie auch bei dem zuständigen Rechtsamt der Städte und Gemeinden, den örtlichen Polizeidienststellen und den Amtsgerichten.

Das Justizministerium Nordrhein-Westfalen bietet darüber hinaus eine Broschüre zum Thema "Schiedsamt" an.


 

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