Warnung vor gefälschten Kostenrechnungen

Aktuell sind vermehrt gefälschte Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen in das Handelsregister im Umlauf.

Absender dieser gefälschten Rechnungen können z.B. sein:
a) die „Zentrale Zahlstelle" in Hamburg, unter dem Landeswappen von Nordrhein-Westfalen
b) die „Zentrale Zahlstelle" in München, unter dem Landeswappen von Nordrhein-Westfalen.
Die Empfängerkonten befinden sich teilweise in Litauen und als Zahlungsempfänger wird häufig „Handelsregister“ angegeben.

Nach den hier vorliegenden Informationen wurde das Erscheinungsbild der gefälschten Rechnungen im Laufe der Zeit weiter angepasst, sodass vielfach auch deutsche Bankverbindungen angegeben werden.

Bitte achten Sie darauf, dass Rechnungsstellungen ausschließlich durch die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm erfolgen.

Es empfiehlt sich zunächst die Eintragungsnachricht abzuwarten, da dort konkrete Hinweise über die Zahlungsmodalitäten der Justiz enthalten sind.

Bei Zweifeln können Sie das angegebene Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts Hagen vergleichen.
Für eventuelle Rückfragen nutzen Sie nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer! Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die Telefonnummer, die Ihnen in den zuvor vom Amtsgericht an Sie übersandten Schreiben angegeben wurden. Diese finden Sie im Briefkopf oben rechts.“

Warnung vor Betrug mit gefälschten Mahnschreiben und Kostenrechnungen

Bei diesen Betrugsversuchen werden, anders als bisher üblich, keine gerichtlichen Kostenrechnungen gefälscht, sondern diese erfolgen (derzeit bekannt) im Namen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Die betrügerischen Schreiben haben gemein, dass ein angebliches Schreiben eines Gerichtsvollziehers mit gefälschtem Dienstsiegel und gefälschter Unterschrift beigefügt wird, um den Forderungen eine gewisse Glaubwürdigkeit beizumessen.
Im Zweifelsfall bzw. bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Zwangsvollstreckungsabteilung des Amtsgerichts Hagen.