Die Aufgaben der Gerichtsvollzieher

Die Zuständigkeit der beim Amtsgericht Hagen tätigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ergibt sich durch die hier gebildeten Gerichtsvollzieherbezirke. Für die Durchführung der Vollstreckung ist der Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Bezirk der Vollstreckungsschuldner wohnt. Bei Vollstreckungsaufträgen gegen Geschäftsleute ist, wenn sowohl in den Geschäftsräumen wie auch in der Wohnung vollstreckt werden soll, der Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Bezirk das Geschäftslokal liegt. Dieser Gerichtsvollzieher ist dann ebenfalls für die Vollstreckung in der Wohnung des Geschäftsmannes zuständig, unabhängig davon, in welchem Bezirk die Wohnung liegt.

Die genauen Zuständigkeitsregelungen sowie die für Zustellungen geltenden Sonderregelungen werden im Geschäftsverteilungsplan erläutert.

Name und Anschrift der konkret zuständigen Gerichtsvollzieher können Sie schnell und einfach über die Gerichtsvollzieherdatenbank ermitteln.

Versteigerungen

Am 1. Montag im Monat findet um 16.00 Uhr eine Versteigerung statt in den Räumen der
Möbelspedition Klein,  Nielandstraße 14-16, 58300 Wetter-Volmarstein - Stadtgrenze Hagen -

Unter der Telefonnummer 02335 62525 können Sie erfragen, ob an dem jeweiligen Tag tatsächlich eine Versteigerung durchgeführt wird.