Verfahren Ve§uV
Mit Erlass der Verordnung zur Errichtung eines zentralen Schuldnerverzeichnisses (Schuldnerverzeichnis-VO) vom 17. Juli 2002 wurde in Nordrhein-Westfalen ein zentrales Schuldnerverzeichnis für die Bezirke aller 130 Amtsgerichte bei dem Amtsgericht Hagen eingeführt.
Das Verfahren Ve§uV (Verfahren elektronisches Schuldner- und Vermögensver-zeichnis) unterstützt die Führung des Schuldnerverzeichnisses bei den Amtsgerichten (Vollstreckungsgerichten) des Landes Nordrhein-Westfalen. Ve§uV beinhaltet das Schuldnerverzeichnis und nimmt die vom Gesetz vorgeschriebenen Einträge (Erlass eines Haftbefehls, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung sowie die Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse, §§ 901, 807 ZPO, 284 AO, 26 Abs. 2 InsO) auf.
Ve§uV unterstützt aber auch die Arbeit der Gerichtsvollzieher sowie der Vollstreckungs- und Erhebungsstellen der Finanzämter, der Vollstreckungsbehörden des Landes nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (z. B. Stadtkassen und Gemeindekassen) sowie der Staatsanwaltschaften durch die Bereitstellung eines lesenden Zugriffs auf die Daten des zentralen Schuldnerverzeichnisses.
Verfahrenspflegestelle Ve§uV
Am 16.10.2003 wurde beim Amtsgericht Hagen die Verfahrenspflegestelle Automatisiertes Schuldnerverzeichnis AuSchu - jetzt Ve§uV - eingerichtet.
Aufgabe der Verfahrenspflegestelle Ve§uV ist es das Verfahren Ve§uV zu betreuen und Änderungen bzw. Anpassungen vorzunehmen. Dazu arbeitet die VPS Ve§uV mit Vertretern des Justizministeriums und der Oberlandesgerichte sowie dem Dienstleister Information und Technik Nordrhein-Westfalen Niederlassung Hagen (IT.NRW NL Hagen) und den IT-Betriebseinrichtungen BIT, Validierungszentrum und IT-Integration zusammen.
Verfahrenspflegestelle Ve§uV
beim Amtsgericht Hagen
Heinitzstraße 42
58097 Hagen
Tel.: 02331 985-707 oder 02331 985-553