Hier erfahren Sie, welche Aufgaben die Zentrale Mahnabteilung wahrnimmt.

Allgemeines

Posteingang Posteingang in der Mahnabteilung

Die Zentrale Mahnabteilung des Amtsgerichts Hagen nahm 1985 bundesweit als zweites Zentrales Mahngericht und als erstes Zentrale Mahngericht in Nordrhein-Westfalen ihren Betrieb auf. Eingesetzt wurde schon damals das "Stuttgarter Mahnverfahren".

Die Mahnabteilung des Amtsgerichts Hagen ist zuständig für die Abwicklung aller Mahnverfahren, in denen der Antragsteller seinen (Wohn-) Sitz innerhalb der Oberlandesgerichtsbezirke Düsseldorf und Hamm hat; für die Antragsteller mit (Wohn-) Sitz im Bereich des Oberlandesgerichts Köln ist das zweite Zentrale Mahngericht in Nordrhein-Westfalen, das AG Euskirchen, zuständig. 

Eine Übersicht, welches Mahngericht für welche Gemeinde zuständig ist, finden Sie im Internet unter www.mahnverfahren.nrw.de (erster Link in der Box rechts oben).

Derzeit (Stand 2022) werden vom Amtsgericht Hagen jährlich ca. eine Millionen Mahnverfahren bearbeitet. 

Um diese große Anzahl von Verfahren zu bewältigen sind bei der Zentralen Mahnabteilung ca. 135 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Neben einer IT-Arbeitsgruppe, welche sich ausschließlich mit der Pflege, Sicherung und Weiterentwicklung der bei der Bearbeitung eingesetzten Programme befasst und einer eigenständigen Verwaltungsabteilung sind ferner ca. 30 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, eben so viele Beamte und Angestellte des mittleren Dienstes im Geschäftsstellenbereich beschäftigt. Hinzu kommen noch Servicekräfte im Schreibdienst, in der Datenerfassung sowie im Posteingang und Postausgang.

Datenverarbeitung

Druck von Schriftstücken Druck von Schriftstücken für das Mahnverfahren
Die meisten Verfahren werden in Form einer "elektronischen Akte" bearbeitet, d.h. der Sachbearbeiter kann sämtliche Informationen zu einem Verfahren einer Bildschirmauskunft entnehmen. Dennoch ist das Papieraufkommen enorm. Neben ca. 1.500 neuen (Beleg-) Anträgen auf Erlass eines Mahnbescheids (meist als moderner "Barcode-Antrag") erhält die Zentrale Mahnabteilung täglich ca. 20.000 Schriftstücke, zu Spitzenzeiten kann dieses Aufkommen bis aufs Doppelte steigen.

Der weit überwiegende Teil der hier eingehenden Verfahrensanträge (> 95 Prozent) werden auch nicht mehr schriftlich eingereicht, sondern in Form von Datensätzen, die per Internet oder als Barcode-Antrag übermittelt werden können.

Alle amtlichen Formulare, die Barcode-Anträge sowie alle Postzustellungsurkunden werden mit Hilfe eines eigens für die Justiz entwickelten Belegleseverfahrens einer maschinellen Bearbeitung zugeführt.

Die Berechnung dieser großen Anzahl von Verfahren, sowie die Produktion und Versand der entsprechenden Schreiben erfolgt zu größten Teil nicht durch das Gericht selbst, vielmehr wird das Rechenzentrum von IT-NRW, Niderlassung Hagen als Dienstleister tätig. 

Die ausgehenden Schreiben des Mahngerichts werden von IT-NRW über eine der modernsten und leistungsfähigsten Poststraßen täglich ausgedruckt. Aufgrund dieser Infrastruktur ist das Amtsgericht Hagen in der Lage, Anträge die vollelektronisch übermittelt werden, am gleichen Tag zu bescheiden.