Ja, allerdings sind hierfür einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Nutzung eines Postfachs mit vertrauenswürdigem Herkunftsnachweis, infrage kommen hier:
    • berufsspezifische Postfächer der Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater (BeA, BeN oder BeS)
    • elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)
    • besonderes elektronsiches Postfach für Behörden (BeBpo)
    • absenderbestätigte De-Mail
  • Übermittlung unter Authetifizierung mit dem elektronsichen Personalausweis und der AusweisApp2
  • Übermittlung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) unter Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur

Ja nach gewählter Übertragungsart wird noch ein Kartenlesegeät und ein entsprechender digitaler Ausweis benötigt.