Ja, allerdings sind hierfür einige Voraussetzungen zu erfüllen:
- Nutzung eines Postfachs mit vertrauenswürdigem Herkunftsnachweis, infrage kommen hier:
- berufsspezifische Postfächer der Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater (BeA, BeN oder BeS)
- elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)
- besonderes elektronsiches Postfach für Behörden (BeBpo)
- absenderbestätigte De-Mail
- Übermittlung unter Authetifizierung mit dem elektronsichen Personalausweis und der AusweisApp2
- Übermittlung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) unter Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur
Ja nach gewählter Übertragungsart wird noch ein Kartenlesegeät und ein entsprechender digitaler Ausweis benötigt.