Rathaus ab 1832 Ab 1832 tagte das Gericht in dem damals neu errichteten Rathaus.
Bis 1853

Die heutigen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hagen (Land- und Amtsgericht) haben im Mittelalter ihre Vorläufer in den aus der fränkischen Gerichtsverfassung hergeleiteten Freigerichten und aus den aus sächsischer Zeit überkommenen Volksgerichten (Gogerichte). Später folgten die sogenannten Hofgerichte und erstinstanzlichen Untergerichte, die im ländlichen Raum als Amtsgerichte und in den Städten als Stadtgerichte bezeichnet wurden.

Durch das königliche Edikt „Einrichtung und Instruktion der Landgerichte und Gerichte im Herzogtum Cleve und Grafschaft Mark“ vom 03.10.1753 wurden diese Amts- und Stadtgerichte erstmalig zu Landgerichten kombiniert. Aus den lange zuvor bestehenden Amtsgerichten Hagen und Wetter wurde so - als rein erstinstanzliches Gericht - das Landgericht Hagen gebildet. Die damalige Besetzung bestand aus einem Landrichter und zwei Landgerichtsassessoren.

An die Stelle dieser so geschaffenen Landgerichte traten unter napoleonischer Herrschaft und mit der Einführung der französischen Gerichtsverfassung im Jahre 1812 "Tribunale", die jedoch auch nur von kurzer Dauer waren. Seit 1814 übte das Hagener Gericht seine Tätigkeit zunächst wieder unter der Bezeichnung "Landgericht" aus, und zwar bis 1832 in einem Mietshaus in der Stadtmitte. Die Sitzungen fanden in einer Schankwirtschaft statt.

1866: Kreisgerichtsgebäude in der Hochstraße 1866: Kreisgerichtsgebäude in der Hochstraße
1854 - 1878

Nach der preußischen Revolution von 1848 wurde dieses Landgericht im Jahre 1854 aufgelöst. An seine Stelle trat ein Kreisgericht, das aus zwei getrennten Abteilungen bestand, von denen die erste die streitige sowie die Strafgerichtsbarkeit und die zweite die nicht streitige Gerichtsbarkeit ausübte. Das Kreisgericht, das mit einem Direktor, 10 Richtern und 3 Assessoren besetzt war, bezog im Jahre 1866 ein vom  Justizfiskus finanziertes neues Kreisgerichtsgebäude in der Hochstraße. 

 

AG Hagen ab 01.11.1881 in der Kirchstraße. AG Hagen ab 01.11.1881 in der Kirchstraße.
1878 - 1923

Die Gründung des deutschen Reiches 1871 führte im Jahre 1877 zu einem reichseinheitlichen Gerichtsverfassungsgesetz. Aufgrund dessen wurde am 26.07.1878 der Landgerichtsbezirk Hagen errichtet, zu dem neben dem Landgericht Hagen und weiteren Amtsgerichten auch das "Königliche Amtsgericht Hagen" gehörte. Land- und Amtsgericht Hagen bestehen in ihrer heutigen Form seit dem 26.07.1878.

Das Amtsgericht Hagen bezog am 01.11.1881 ein eigenes Gebäude in der Kirchstrasse.

1925 wurde das neue Gebäude in der Heintzstraße bezogen. 1925 wurde das neue Gebäude in der Heintzstraße bezogen.
1923 - 1987

Die steigenden Bevölkerungszahlen in Hagen und die damit verbundene Zunahme an Verfahren machten die in der Zeit von 1923 bis 1925 an der Heinitzstraße errichteten und noch heute genutzten Justizneubauten erforderlich. 

Diese wurden durch das Amtsgericht gemeinsam mit dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft (heute in der Lenzmannstraße) am 18.11.1925 bezogen.

Anbau des AG Hagen 1962 Anbau des AG Hagen 1962

Anfang 1962 zwang die Raumnot zu einem Erweiterungsbau, der heute von einem Teil der Abteilungen des Amtsgerichtes sowie vom Arbeitsgericht Hagen genutzt wird.

Zentrale Mahnabteilung an der Hagener Straße Zentrale Mahnabteilung an der Hagener Straße
1987 bis heute

Die Zentrale Mahnabteilung des Amtsgerichts Hagen nahm 1987 als erstes zentrales Mahngericht in Nordrhein-Westfalen ihren Betrieb auf. Hier werden derzeit alle Mahnverfahren bearbeitet, in denen der Antragsteller seinen (Wohn-) Sitz innerhalb der Oberlandesgerichtsbezirke Düsseldorf und Hamm hat.

Dieses "Mahngericht" als Abteilung des Amtsgerichts Hagen ist mit Abstand das größte im Bundesgebiet. Allein im Jahre 2007 sind hier mehr als 1,5 Millionen gerichtliche Mahnverfahren maschinell bearbeitet und Forderungen von insgesamt rund 2 Milliarden Euro tituliert worden.

Die Zentrale Mahnabteilung ist ständig gewachsen - in der Zeit von 1987 bis 2007 wurden insgesamt knapp 25 Millionen Mahnverfahren bearbeitet - und  seit 1991 in einem eigenen Dienstgebäude in der Hagener Straße untergebracht.

Der verstärkte Einzug der elektronischen Datenverarbeitung in der Justiz hat zu Konzentrationen geführt. So ist das Amtsgericht Hagen nicht nur Mahngericht für die Oberlandesgerichtsbezirke Düsseldorf und Hamm, sondern auch Registergericht für die Amtsgerichtsbezirke Hagen, Schwelm, Schwerte und Wetter sowie Insolvenzgericht für den gesamten Bezirk des Landgerichtes Hagen. In allen drei Abteilungen wie auch inzwischen im Grundbuchamt erfolgt eine elektronische Bearbeitung der Verfahren.

Darüberhinaus werden bei dem Amtsgericht Hagen die nachstehenden Internet-Auskunftsverfahren zentral für das ganze Land Nordrhein-Westfalen und zum Teil bundesweit bearbeitet:

Seit dem 01.01.2007 ist beim Amtsgericht in Hagen die Servicestelle des gemeinsamen Registerportals der Länder eingerichtet. Mit dem Registerportal unter www.handelsregister.de wird dem Nutzer die Möglichkeit geboten, an jedem PC-Arbeitsplatz zu jeder Zeit Einsicht in die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie in sämtliche Vereinsregister aller Bundesländer zu nehmen.
Das Verfahren Ve§uV erlaubt einerseits die elektronische Führung der Schuldnerverzeichnisse bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen und die Erteilung von entsprechenden Abdrucken; sie gewähren andererseits Finanzämtern, Staatsanwaltschaften und Vollstreckungsbehörden des Landes Einsicht. Die Verfahrenspflegestelle Ve§uV hat hier ebenfalls ihren Sitz. Ab 2013 wird das Zentrale Vollstreckungsgericht im Amtsgericht Hagen eingerichtet, das die Führung des Schuldnerverzeichnisses für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen zur Aufgabe haben wird.
Seit dem 01.07.2004 ist eine Internet-Grundbucheinsicht im Verfahren SolumSTAR (kostenpflichtige Einsichtnahme in alle bereits elektronisch geführten Grundbücher) möglich. Die Zulassung zu diesem Abrufverfahren erfolgt beim Amtsgericht Hagen.

Zur Zeit sind ca. 390 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amtsgericht Hagen tätig, davon 33 Richter und 64 Rechtspfleger.

Der Zugang zum Amts- und Landgericht Hagen sowie zum Arbeitsgericht erfolgt gegenwärtig nur noch über den Haupteingang im Altbau.