Für Zahlungen und Überweisungen an das Amtsgericht Hagen benutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:

 

Zahlstelle Hagen

Bundesbank eh Hagen

IBAN: DE26 4500 0000 0045 0015 10

BIC: MARKDEF1450

 

Bitte vergessen Sie nicht, auf dem Überweisungsträger die hiesige Geschäftsnummer bzw. wenn Ihnen ein Kassenzeichen mitgeteilt wurde, dieses anzugeben.Zahlungen für Eintragungen in das Handelsregister sind nur auf das vorgenannte Konto der Zahlstelle Hagen zu leisten.

 

Bitte beachten Sie:
Für die Überweisung von Sicherheitsleistungen im Zwangsversteigerungsverfahren gilt eine andere Bankverbindung

Sicherheitsleistungen im Zwangsversteigerungsverfahren können nur durch Überweisung auf das eingerichtete Sonderkonto der Zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ) bei der Helaba (Landesbank Hessen-Thüringen) erfolgen.

Für das „Sonder-Konto für Zahlungen in Zwangsversteigerungssachen“ gelten folgende Kontodaten:

Bankleitzahl: 300 500 00 
Konto-Nr.: 1474816

BIC: WELADEDDXXX (Düsseldorf)
IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16

Bei der vorherigen Überweisung auf das o.a. Sonderkonto sind anzugeben:     

1. der Name des Amtsgerichts

2. das Aktenzeichen des Verfahrens

3. das Stichwort "Sicherheit"

4. der Tag des Versteigerungstermins

5. der Name des Bieters.

Der für die Versteigerung verantwortliche Rechtspfleger wird dann von der Zentrale Zahlstelle Justiz über die Einzahlung informiert. Nur wenn diese Mitteilung der Zentrale Zahlstelle Justiz im Termin vorliegt, gilt die Sicherheitsleistung als erbracht! Nach dem Versteigerungstermin wird die nicht benötigte Sicherheitsleistung von der Zentrale Zahlstelle Justiz zurück überwiesen. Die Rückzahlung kann einige Tage in Anspruch nehmen!

Bitte vermeiden Sie eine Überweisung an die örtliche Zahlstelle da in diesem Fall der rechtzeitige Nachweis im Versteigerungstermin nicht gesichert ist.

Bei fehlendem Nachweis durch die Zentrale Zahlstelle Justiz (eigene Belege genügen nicht!) gilt die Sicherheitsleistung als nicht erbracht mit der Folge, dass das Gebot zurückzuweisen ist.

Weitergehende Auskünfte erhalten Sie über Ihre Hausbank, die Ihnen auch die Sicherheitsleistung beschafft.