Gerichtsstempel
Der Geschäftsverteilungsplan (und eventuelle Änderungsbeschlüsse) dürfen durch jedermann eingesehen werden und können deshalb hier heruntergeladen werden. Maßgeblich ist jedoch der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.

Die Geschäftsstellenverwalter sind in erster Linie Ihre direkten Ansprechpartner.

Geschäftsverteilungspläne