Verfahren Ve§uV
Mit Erlass der Verordnung zur Errichtung eines zentralen Schuldnerverzeichnisses (Schuldnerverzeichnis-VO) vom 17. Juli 2002 wurde in Nordrhein-Westfalen ein zentrales Schuldnerverzeichnis für die Bezirke aller 130 Amtsgerichte bei dem Amtsgericht Hagen eingeführt.
Das Verfahren Ve§uV (Verfahren elektronisches Schuldner- und Vermögensver-zeichnis) unterstützt die Führung des Schuldnerverzeichnisses bei den Amtsgerichten (Vollstreckungsgerichten) des Landes Nordrhein-Westfalen. Ve§uV beinhaltet das Schuldnerverzeichnis und nimmt die vom Gesetz vorgeschriebenen Einträge (Erlass eines Haftbefehls, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung sowie die Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse, §§ 901, 807 ZPO, 284 AO, 26 Abs. 2 InsO) auf.
Ve§uV unterstützt aber auch die Arbeit der Gerichtsvollzieher sowie der Vollstreckungs- und Erhebungsstellen der Finanzämter, der Vollstreckungsbehörden des Landes nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (z. B. Stadtkassen und Gemeindekassen) sowie der Staatsanwaltschaften durch die Bereitstellung eines lesenden Zugriffs auf die Daten des zentralen Schuldnerverzeichnisses.